Nutzungsmischung

Nutzungsmischung ist in Deutschland ein zentrales räumliches Ordnungsprinzip im städtebaulichen Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung. Es ist als eine Reaktion auf den Trend der zunehmenden räumlichen Trennung der einzelnen Funktionen im städtischen und stadtregionalen Kontext entstanden. Als ein solches räumliches Ordnungsprinzip umfasst Nutzungsmischung zunächst vor allem das enge räumliche Nebeneinander der unterschiedlichen Funktionen Wohnen und Arbeiten, aber auch der Funktionen des sich Versorgens, des sich Bildens und des sich Erholens. Häufig wird Nutzungsmischung auch in einem weiteren Sinne als eine soziale oder bauliche Mischung verstanden.

 

Wir beschäftigen uns mit Fragen der Nutzungsmischung auf den verschiedenen räumlichen Maßstabsebenen der Parzelle, des Blocks, des Stadtquartiers oder des Stadtviertels. Dabei geht es uns im Bestand um die Bewahrung und Erhaltung von Nutzungsmischung bzw. bei der Entwicklung von städtebaulichen Brachen oder größeren Stadterweiterungsprojekten um die Schaffung von gemischten Strukturen. Neben der bloßen Anordnung der einzelnen Elemente geht es uns auch um eine enge Verflechtung zwischen den Elementen. So soll sich im Sinne des Leitbildes der nachhaltigen Stadtentwicklung aus einer baulich-funktionalen im Idealfall auch eine gelebte Nutzungsmischung entwickeln, die zu einer vitalen und urbanen städtischen Struktur ebenso beitragen soll wie zu einer Stadt der kurzen Wege.